|
FAQs
Staatlich geprüft
Testmonat
Info-Termine
Der Fernunterricht unterliegt in Deutschland einem besonderen Verbraucherschutz durch den Staat.
Das 1977 in Kraft getretene Fernunterrichtsschutzgesetz schützt den Studienteilnehmer vor unseriösen
Angeboten. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie hat erklärt,
dass „der Fernunterricht in der Bundesrepublik Deutschland auf einer soliden rechtlichen Grundlage
steht. Der Bürger kann Vertrauen in dieses Angebot haben“.
Alle Fernstudiengänge und -lehrgänge in Deutschland müssen demnach durch eine staatliche
Stelle, die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln, geprüft
und zugelassen werden.
Am PFFH-Technikum können Sie sicher sein: Alle unsere Lehrgänge sind von der staatlichen
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen. Ein Qualitätssiegel, dem Sie
vertrauen können.
|
 |