Allgemeine Studienbedingungen

1. Ich melde mich mit dieser Studienanmeldung zu dem angekreuzten Fernlehrgang an. 

2. Das PFFH-Technikum prüft nach Eingang der Anmeldung, ob die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Weiter behält sich das PFFH-Technikum vor, bei zu geringen Anmeldezahlen einen Fernlehrgang nicht anzubieten. Mit Zugang der Studienunterlagen wird der Studienvertrag rechtswirksam. 

3. Der Lehrgang beginnt mit dem Start des Semesters (April/Oktober). Die Studiendauer entnehme ich den Angaben auf den Innenseiten dieser Studienanmeldung. Die angegebene Studiendauer ist eine Regelstudienzeit, die unterschritten oder überschritten werden darf. Eine Unterschreitung der angegebenen Studiendauer berechtigt nicht zur Minderung der Gebühr. Wenn ich einen Monat nach meiner ersten Lieferung nichts von mir hören lasse, erhalte ich die weiteren Sendungen in halbjährlichen Abständen. Ich gehe auch in diesem Fall keine langfristige Bindung ein, sondern kann den Lehrgang, wie nachfolgend beschrieben, kündigen. Selbstverständlich beginne ich mit der Zahlung erst, nachdem ich mein erstes Studienmaterial erhalten habe und die Widerrufszeit von 4 Wochen verstrichen ist. Hinsichtlich des Studienmaterials gilt das gesetzliche Mängelhaftungsgesetz.

4. Sie können Ihren Studienvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres (Mindestlaufzeit 6 Monate) nach Vertragsab schluss mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Nach Ablauf des ersten halben Jahres ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von drei Monaten möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu schicken.

5. Das Sommersemester dauert vom 1. April bis zum 30. September, das Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März jedes Jahres.

6. In den Schulferien – laut Ferienordnung der Bundesländer – finden im Allgemeinen keine Präsenzveranstaltungen statt. 

7. Die Studiengebühren beinhalten:

  • die Studienmaterialien inkl. Software und deren portofreie Lieferung,
  • die fachlich-pädagogische Betreuung durch den Lehrkörper,
  • die persönliche Studienberatung,
  • die Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zeugnissen oder Zertifikaten,
  • die Teilnahmegebühr für die im Stundenplan angebotenen Präsenzphasen, 
  • die Nutzung von Online-Diensten des PFFH-Technikums.

8. In den Studiengebühren sind nicht enthalten:

  • die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z. B. PC-Hard- und Software, Gesetzestexte, Nachschlagewerke (wenn sie nicht Bestandteil des Studienmaterials sind),
  • die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung,
  • die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen.

Für die Nutzung von Telekommunikationsmitteln entstehen keine Kosten, die über die üblichen Telekommunikationsgebühren hinausgehen.

9. Mit einem erteilten SEPA-Lastschriftmandat können alle Gebühren, die in Zusammenhang mit dieser Studienanmeldung anfallen, von der angegebenen Bankverbindung eingezogen werden. Über die Fälligkeit und die Höhe der einzuziehenden Gebühren aus diesem Vertrag wird spätestens 2 Tage vor der ersten Abbuchung informiert.

10. Die Gebühren sind ab Vertragsbeginn jeweils monatlich zu zahlen. Während der Laufzeit des Studienvertrages werden die Studiengebühren nicht erhöht.

11. Inhaltliche und organisatorische Änderungen durch das PFFH-Technikum, insbesondere durch Veränderungen der amtlichen Richtlinien und Lehrpläne, muss sich das PFFH-Technikum vorbehalten. 

12. Der Lehrgang endet mit der Vorbereitung zur staatlichen Technikerprüfung. Für die staatliche Technikerprüfung fallen zusätzliche Prüfungsgebühren an.

13. Ich erhalte eine Kopie dieser Studienanmeldung mit der ersten Lieferung des Studienmaterials.

14. Dieser Studienvertrag unterliegt deutschem Recht, es sei denn, dass zwingende Rechtsvorschriften im Land des Wohnsitzes des Teilnehmers dem entgegenstehen. Das Studienangebot ist grundsätzlich beschränkt auf Teilnehmer mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten unter diesem Studienvertrag ist der am Wohnsitz des Teilnehmers im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, ansonsten am Sitz der Wilhelm Büchner Hochschule in Darmstadt. In jedem Fall kann der Teilnehmer auch am Gerichtsstand der Wilhelm Büchner Hochschule in Darmstadt Ansprüche geltend machen. Die Europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Wir weisen darauf hin, dass wir zur Teilnahme an einer solchen Online-Streitbeilegung weder bereit noch verpflichtet sind. Unsere E-Mail-Adresse lautet info(at)pffh-technikum.org.

15. Diese Studienanmeldung ist gültig bis 31.12.2017.

Aussagen erfolgreicher Absolventen

„Der Lehrgang kombiniert Fernstudium und Präsenzunterricht. So konnte ich Studium und Beruf optimal vereinbaren. Auch als ich beruflich insgesamt acht Monate im Ausland war. Geholfen haben mir auch die Dozenten, die jederzeit für Fragen da waren.“

Tuncay Güngörmez
Staatlich geprüfter Mechatroniktechniker

„Als ausgebildeter Industriemechaniker bin ich sehr an Technik interessiert. Am PFFH-Technikum konnte ich mich neben meinem Job weiterbilden. Die Kombination aus Fernstudium und Präsenzphasen, der gute Kontakt zu Dozenten und Mitstudierenden sowie die tolle Unterstützung haben mich sehr motiviert.“

Janek Weywer
Staatlich geprüfter Maschinentechniker

Das PFFH-Technikum nimmt keine weiteren Teilnehmer*innen mehr auf. Sie können die Lehrgänge zum Staatlich geprüften Techniker bei unserem Schwesterinstitut sgd belegen:

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Maschinenbau

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Mechatronik

ZUR SGD

Wir sind für Sie da:

  • Studienberatung
  • Infoveranstaltungen

gebührenfrei unter:

0800 806 77 77

MO. bis Fr. 8.00 bis 20:00 Uhr und
SA. 10:00 bis 15:00 Uhr