Aufstiegs- BaföG

Als Berufspraktiker haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in komplett über das Aufstiegs-BaföG zu finanzieren.

Teilnehmer an Lehrgängen, die auf die staatliche Technikerprüfung vorbereiten, können diese Unterstützung erhalten.

Hier ist das Wichtigste für Sie zum Aufstiegs-BaföG im Überblick:
Grundsätzlich richtet sich das Aufstiegs-BaföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das Ziel ist es, Berufspraktiker bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen bzw. sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Aufgrund dieser Ziele ist die Vergabe des Aufstiegs-BaföGs an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Wichtig ist:
Die Bewilligung der Förderung ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig.

Gefördert werden:
alle Lehrgänge, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse vorbereiten (dazu gehören z. B. die berufsbegleitenden Fortbildungen des PFFH-Technikums zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in).

Ihre Voraussetzungen:
Sie verfügen über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BbiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss. Wenn keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, dann müssen Sie eine mehrjährige und einschlägige Berufspraxis nachweisen, die fachlich zum angestrebten Fortbildungsziel passt. Wie viel Berufspraxis Sie nachweisen müssen, hängt von der gewählten Fortbildung ab. Auskunft darüber erhalten Sie von der Behörde, die für Ihren Aufstiegs-BAföG-Antrag zuständig ist. (Eine Liste der zuständigen Stellen finden Sie unten auf dieser Seite).

Und: Sie dürfen nicht bereits über eine Qualifikation verfügen, die über dem angestrebten Technikerabschluss liegt. Sie dürfen also z. B. keinen Hochschulabschluss besitzen.

Höhe des Aufstiegs-BAföGs:
Das Aufstiegs-BAföG ist eine finanzielle Unterstützung für Berufspraktiker. Diese können zur Finanzierung Ihres Lehrgangs einen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten, zur Zeit jedoch höchstens 15.000,– €.

Die Gebühren für die Techniker-Lehrgänge des PFFH-Technikums liegen unterhalb dieser Höchstgrenze und können voll gefördert werden!

Der Förderbeitrag besteht aus zwei Anteilen:

  • Förderbeitrag einem Zuschuss von bis zu 40% (diesen Betrag müssen Sie nicht zurückzahlen)
  • einem Darlehn für den restlichen Betrag. DAs Darlehn ist zinslos, wenn die Lehrgangsgebühren innerhalb der offiziellen Lehrgangsdauer beglichen werden. Wer die Abschlussprüfung besteht bekommt 40% des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen

Das Darlehen ist zinslos, wenn die Lehrgangsgebühren innerhalb der offiziellen Lehrgangsdauer beglichen werden. Wenn Sie ein verlängertes Zahlungsziel mit uns vereinbaren, müssen Sie geringe Zinsen in Kauf nehmen. Insgesamt werden Ihnen lange Karenzzeiten bis zum Beginn der Darlehensrückzahlung und äußerst günstige Rückzahlkonditionen gewährt.

Zusätzlich ist unter gewissen Voraussetzungen auch eine Unterhaltszahlung vom Lebensunterhalt möglich.

Dauer der Förderung:
Die Dauer richtet sich grundsätzlich nach der Dauer des Lehrgangs. Teilzeitmaßnahmen dürfen höchstens 48 Monate dauern. Die Techniker-Lehrgänge des PFFH-Technikum liegen unterhalb dieser Förderhöchstdauer! 

Rechtsanspruch:
Es besteht ein individueller Rechtsanspruch. Bedingung ist, dass Sie selbst und die Fortbildungsmaßnahme die genannten gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllen.

Zeitpunkt der Förderung:
Die Förderung erfolgt ab Beginn der Fortbildung. Eine nachträgliche Beantragung der Förderung bis spätestens zum Ende der Fortbildung ist möglich.

Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das PFFH-Technikum keine Gewähr. Rechtsverbindliche Unterlagen und Auskünfte sind ausschließlich über die offiziellen Stellen erhältlich - www.aufstiegs-bafoeg.de

Aussagen erfolgreicher Absolventen

„Der Lehrgang kombiniert Fernstudium und Präsenzunterricht. So konnte ich Studium und Beruf optimal vereinbaren. Auch als ich beruflich insgesamt acht Monate im Ausland war. Geholfen haben mir auch die Dozenten, die jederzeit für Fragen da waren.“

Tuncay Güngörmez
Staatlich geprüfter Mechatroniktechniker

„Als ausgebildeter Industriemechaniker bin ich sehr an Technik interessiert. Am PFFH-Technikum konnte ich mich neben meinem Job weiterbilden. Die Kombination aus Fernstudium und Präsenzphasen, der gute Kontakt zu Dozenten und Mitstudierenden sowie die tolle Unterstützung haben mich sehr motiviert.“

Janek Weywer
Staatlich geprüfter Maschinentechniker

Das PFFH-Technikum nimmt keine weiteren Teilnehmer*innen mehr auf. Sie können die Lehrgänge zum Staatlich geprüften Techniker bei unserem Schwesterinstitut sgd belegen:

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Maschinenbau

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Mechatronik

ZUR SGD

Wir sind für Sie da:

  • Studienberatung
  • Infoveranstaltungen

gebührenfrei unter:

0800 806 77 77

MO. bis Fr. 8.00 bis 20:00 Uhr und
SA. 10:00 bis 15:00 Uhr