Steuern sparen
Alle Lehrgänge des PFFH-Technikums werden als Fortbildungsmaßnahmen anerkannt. Somit können Sie alle Kosten, die Ihnen im Rahmen Ihrer beruflichen Fortbildung zum/zur staatlich geprüften Techniker/in entstehen, steuerlich in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen. Steuerlich als Werbungskosten anerkannt werden alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Fortbildungsmaßnahme stehen, z. B.
- Lehrgangsgebühren
- Fahrtkosten zum Studienort
- Kosten für Schreibbedarf, Arbeitsmittel
- Fachliteratur
- Porto- und Telefonkosten
- Kosten für Einrichtungsgegenstände, Computer/-zubehör
Verbindliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Unser Studien-Angebot:
Aussagen erfolgreicher Absolventen
„Der Lehrgang kombiniert Fernstudium und Präsenzunterricht. So konnte ich Studium und Beruf optimal vereinbaren. Auch als ich beruflich insgesamt acht Monate im Ausland war. Geholfen haben mir auch die Dozenten, die jederzeit für Fragen da waren.“
Tuncay Güngörmez
Staatlich geprüfter Mechatroniktechniker
„Als ausgebildeter Industriemechaniker bin ich sehr an Technik interessiert. Am PFFH-Technikum konnte ich mich neben meinem Job weiterbilden. Die Kombination aus Fernstudium und Präsenzphasen, der gute Kontakt zu Dozenten und Mitstudierenden sowie die tolle Unterstützung haben mich sehr motiviert.“
Janek Weywer
Staatlich geprüfter Maschinentechniker
Wir sind für Sie da:
- Studienberatung
- Infoveranstaltungen
gebührenfrei unter:
0800 806 77 77
MO. bis Fr. 8.00 bis 20:00 Uhr und
SA. 10:00 bis 15:00 Uhr