Steuern sparen

Alle Lehrgänge des PFFH-Technikums werden als Fortbildungsmaßnahmen anerkannt. Somit können Sie alle Kosten, die Ihnen im Rahmen Ihrer beruflichen Fortbildung zum/zur staatlich geprüften Techniker/in entstehen, steuerlich in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen. Steuerlich als Werbungskosten anerkannt werden alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Fortbildungsmaßnahme stehen, z. B. 

  • Lehrgangsgebühren
  • Fahrtkosten zum Studienort
  • Kosten für Schreibbedarf, Arbeitsmittel
  • Fachliteratur
  • Porto- und Telefonkosten
  • Kosten für Einrichtungsgegenstände, Computer/-zubehör

Verbindliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

 

 

Aussagen erfolgreicher Absolventen

„Der Lehrgang kombiniert Fernstudium und Präsenzunterricht. So konnte ich Studium und Beruf optimal vereinbaren. Auch als ich beruflich insgesamt acht Monate im Ausland war. Geholfen haben mir auch die Dozenten, die jederzeit für Fragen da waren.“

Tuncay Güngörmez
Staatlich geprüfter Mechatroniktechniker

„Als ausgebildeter Industriemechaniker bin ich sehr an Technik interessiert. Am PFFH-Technikum konnte ich mich neben meinem Job weiterbilden. Die Kombination aus Fernstudium und Präsenzphasen, der gute Kontakt zu Dozenten und Mitstudierenden sowie die tolle Unterstützung haben mich sehr motiviert.“

Janek Weywer
Staatlich geprüfter Maschinentechniker

Das PFFH-Technikum nimmt keine weiteren Teilnehmer*innen mehr auf. Sie können die Lehrgänge zum Staatlich geprüften Techniker bei unserem Schwesterinstitut sgd belegen:

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Maschinenbau

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Mechatronik

ZUR SGD

Wir sind für Sie da:

  • Studienberatung
  • Infoveranstaltungen

gebührenfrei unter:

0800 806 77 77

MO. bis Fr. 8.00 bis 20:00 Uhr und
SA. 10:00 bis 15:00 Uhr