Begabtenförderung

Dieses Programm wendet sich an besonders begabte Berufsabsolventen. Wenn Sie unter 27 Jahre alt sind und Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben, dann sollten Sie die unten aufgeführten Voraussetzungen unbedingt lesen. Vielleicht kommt für Sie eine Begabtenförderung in Frage.

Berufsabschluss und Qualifizierung

In die Begabtenförderung kann als Stipendiat aufgenommen werden, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf besonders erfolgreich abgeschlossen hat:

Anerkannte Ausbildungsberufe sind:

    1. Berufe auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder

    2. der Handwerksordnung (HwO) oder

    3. ein bundesgesetzlich geregelter Fachberuf im Gesundheitswesen

    Die Qualifizierung wird nachgewiesen

    • durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), dies entspricht einem Mindestergebnis von 88 Punkten, oder
    • durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    • oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.

    Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze vorhanden sind, kann die zuständige Stelle die Mindestnote absenken oder ein Auswahlgremium bilden.

    Wer ist für Sie zuständig?

    Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war, ist zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung. In der Regel ist das die Kammer, bei der die Prüfung erfolgte.

    Wie lange dauert die Förderung?

    Das Aufnahmejahr gilt unabhängig vom konkreten Aufnahmedatum als erstes Jahr. Hinzu kommen die beiden folgenden Jahre. Stipendiaten, die zum 1. Januar aufgenommen werden, haben damit 3 Jahre Förderzeit, andere entsprechend weniger.

    Die tatsächliche Förderdauer beeinträchtigt jedoch nicht die Förderhöhe, die für alle Stipendiaten gleich ist.

    Wie viel Geld gibt es maximal?

    Die Höhe der Förderung pro Stipendiat soll innerhalb eines Kalenderjahres 1.800,– € nicht übersteigen. Maximal stehen 5.400,– € im gesamten Förderzeitraum für anspruchsvolle Weiterbildungen zur Verfügung. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 20 %, höchstens jedoch 120,– € pro Förderjahr zu tragen.

    Wofür kann ich das Stipendium nutzen?

    Gefördert werden anspruchsvolle Weiterbildungen. Die Stipendiaten müssen Zuschüsse bei den zuständigen Stellen beantragen. Wichtig ist: Mittel beantragen kann nur, wer Stipendiat ist.

    Die förderfähigen Maßnahmen werden nicht von der Stiftung Begabtenförderungswerk selbst durchgeführt. Der Stipendiat wählt sie aus dem breiten Angebot anspruchsvoller Weiterbildungen selbst aus. Bei Bedarf berät ihn seine zuständige Stelle.

    Das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit für:

    • Maßnahmekosten

    • Fahrtkosten

    • Aufenthaltskosten

    • Notwendige Arbeitsmittel

    • Fachbezogene Fort- und Weiterbildung im Bereich der dualen Ausbildungsberufe
      Beispiele: Weiterbildung zum/zur Ausbilder/-in, Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Fachwirt/-in, Rechtsfachwirt/-in, Steuerfachwirt/-in, Bilanzbuchhalter/-in, Arztfachhelfer/-in oder Zahnmedizinische/-r Fachhelfer/-in.

    • Fachbezogene Seminare und Lehrgänge, gelenkte Fachpraktika, Fachstudienreisen.

    • Fachbezogene Fort- und Weiterbildung im Bereich der Gesundheitsfachberufe
      Beispiele: Weiterbildung zur Anästhesie- und Intensivfachschwester; Kinästhetik-Kurse, Weiterbildungen im Bereich Qualitätsmanagement, Manuelle Therapie, Bobath, PNF-Kurse, Organisatorischer Leiter Rettungsdienst, Diätküchenleiterin, Rückenschullehrerin, Atem-, Stimm- und Sprechschulung, Sensorische Integration, Echokardiographie, usw.

    • Fachübergreifende Fort- und Weiterbildungen
       Beispiele: EDV-Kurse wie z. B. Word Serienbriefe, Internetrecherche, Excel für Fortgeschrittene, Persönlichkeitsbildende Kurse wie z. B. Konfliktmanagement, Rhetorik, Intensivsprachkurse usw.

    Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das PFFH-Technikum keine Gewähr. Rechtsverbindliche Unterlagen und Auskünfte sind ausschließlich über die offiziellen Stellen erhältlich – www.begabtenfoerderung.de

    Aussagen erfolgreicher Absolventen

    „Der Lehrgang kombiniert Fernstudium und Präsenzunterricht. So konnte ich Studium und Beruf optimal vereinbaren. Auch als ich beruflich insgesamt acht Monate im Ausland war. Geholfen haben mir auch die Dozenten, die jederzeit für Fragen da waren.“

    Tuncay Güngörmez
    Staatlich geprüfter Mechatroniktechniker

    „Als ausgebildeter Industriemechaniker bin ich sehr an Technik interessiert. Am PFFH-Technikum konnte ich mich neben meinem Job weiterbilden. Die Kombination aus Fernstudium und Präsenzphasen, der gute Kontakt zu Dozenten und Mitstudierenden sowie die tolle Unterstützung haben mich sehr motiviert.“

    Janek Weywer
    Staatlich geprüfter Maschinentechniker

    Das PFFH-Technikum nimmt keine weiteren Teilnehmer*innen mehr auf. Sie können die Lehrgänge zum Staatlich geprüften Techniker bei unserem Schwesterinstitut sgd belegen:

    Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Maschinenbau

    Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik

    Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Mechatronik

    ZUR SGD

    Wir sind für Sie da:

    • Studienberatung
    • Infoveranstaltungen

    gebührenfrei unter:

    0800 806 77 77

    MO. bis Fr. 8.00 bis 20:00 Uhr und
    SA. 10:00 bis 15:00 Uhr